Externer Abfallbeauftragter

  • Gem. § 11 AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002 ist in Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen.
  • Als externer Abfallbeauftragter übernehme ich folgende Aufgaben:
  • Abfallmanagementberatung
  • Abfallanalyse und -optimierung
  • Abfallrechtliche Unterstützung
  • Durchführung von Schulungen & Workshops
  • Monitoring & Reporting
  • Erstellung & Fortführung des Abfallwirtschaftskonzeptes

Abfallrechtliche Geschäftsführung

  • Übernahme der abfallrechtlichen Geschäftsführung gem. §26 AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002
  • Die Bestellung eines „abfallrechtlichen Geschäftsführers“ ist notwendig, wenn
  • Die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen von einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) ausgeübt wird oder
  • Eine natürliche Person (z.B. Einzelunternehmen) die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen ausüben will, jedoch selbst nicht über die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.

Abfallschulungen

  • Durchführung von Schulungen und Erstellung von Schulungskonzepten zu folgenden Themen
  • Abfallvermeidung
  • Abfalltrennung
  • Recycling & Re Use
  • Entsorgungs- und Verwertungsoptionen
  • Gesetzliche Rahmenbedingungen
  • Umweltschutzaspekte