Externer Abfallbeauftragter
- Gem. § 11 AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002 ist in Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiter:innen ein fachlich qualifizierter Abfallbeauftragter zu bestellen.
- Als externer Abfallbeauftragter übernehme ich folgende Aufgaben:
- • Abfallmanagementberatung
- • Abfallanalyse und -optimierung
- • Abfallrechtliche Unterstützung
- • Durchführung von Schulungen & Workshops
- • Monitoring & Reporting
- • Erstellung & Fortführung des Abfallwirtschaftskonzeptes
Abfallrechtliche Geschäftsführung
- Übernahme der abfallrechtlichen Geschäftsführung gem. §26 AWG (Abfallwirtschaftsgesetz) 2002
- Die Bestellung eines „abfallrechtlichen Geschäftsführers“ ist notwendig, wenn
- • Die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen von einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) ausgeübt wird oder
- • Eine natürliche Person (z.B. Einzelunternehmen) die Tätigkeit der Sammlung und Behandlung von gefährlichen Abfällen ausüben will, jedoch selbst nicht über die hierfür erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Abfallschulungen
- Durchführung von Schulungen und Erstellung von Schulungskonzepten zu folgenden Themen
- • Abfallvermeidung
- • Abfalltrennung
- • Recycling & Re Use
- • Entsorgungs- und Verwertungsoptionen
- • Gesetzliche Rahmenbedingungen
- • Umweltschutzaspekte